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Beacon Hill, Massachusetts, wurde durch eine kaputte 30-Zoll-Wasserleitung überschwemmt

09.10.2021
Am 21. September brach ein städtischer Bauunternehmer einen Absperrschieber einer Wasserleitung und 30 Zoll Wasser ergossen sich durch Beacon Hill in Boston, Massachusetts. Nach Angaben der Boston Sewer and Water Commission hat der Auftragnehmer der Stadt um 00:30 Uhr das Ventil an der Wasserleitung kaputt gemacht, berichtete der Boston Herald. Die Feuerwehr von Boston war in der Myrtle Street und Hancock Street im Einsatz und überprüfte die Sicherheit der Bewohner von Haus zu Haus. Laut Feuerwehrchef James Greene gab es keine evakuierten Personen und keine Berichte über Verletzte, aber die Stadt stellte die Wasserversorgung des Gebiets ein, während sie die Hauptleitung reparierte und den Schaden begutachtete. Laut dem NBCBoston-Bericht sagte Green: „Sie überprüfen jede Einheit, um die Sicherheit der Insassen zu gewährleisten.“ „Einige der Einheiten haben etwas Wasser – je nachdem, wie viel Wasser die Straße hinunterfließt, nicht so viel, wie Sie denken, aber immer noch genug, um Probleme zu verursachen.“ Dank der Kraft des Wassers entfernte es Ziegelsteine ​​von nahegelegenen Gehwegen und schüttete schlammiges Wasser in den Keller. Einige Bewohner hatten keinen Strom mehr und die Bewohner warteten darauf, dass Stadtarbeiter Bürgersteige gruben. Nach Angaben der örtlichen Faucher-Familie teilten sie dem Boston Herald mit, dass D'Allessandro Corp., der für diese Arbeiten verantwortliche Auftragnehmer, sie für ihre Verluste entschädigen würde. Laut NBCBoston trafen die Energieversorger Eversource und State Grid gegen 3:45 Uhr morgens am Unfallort ein. Die Mitarbeiter von Water and Waste Digest laden Branchenexperten ein, die ihrer Meinung nach herausragendsten und innovativsten Wasser- und Abwasserprojekte für die jährliche Referenzfrage zu nominieren. Alle Projekte müssen sich innerhalb der letzten 18 Monate in der Entwurfs- oder Bauphase befinden. ©2021 Scranton Gillette Communications. Copyright-Sitemap| Datenschutzrichtlinie| Geschäftsbedingungen